Caisse interprofessionelle AVS de la
Fédération des Entreprises Romandes
FER VALAIS 106.7
 

Ihr Versicherungsausweis

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen.

Bitten richten Sie die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit allen erforderlichen Unterlagen ergänzte Anmeldung an Ihren Arbeitgeber, wenn keiner vorhanden direkt an unsere Ausgleichskasse.





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