Ihr individuelles Beitragskonto
Alle Versicherten besitzen bei jeder AHV-Ausgleichskasse, deren Nummer auf dem Versicherungsausweis erscheint, ein auf ihren Namen lautendes, individuelles Konto, falls Beiträge überwiesen wurden.
Dieser Kontoauszug dient als Grundlage zur Berechnung von AHV-IV-EO-Leistungen, was die Beitragsdauer und den massgebenden Lohn betrifft.
Auszüge aus dem IK können bei den kontoführenden AHV-Ausgleichskassen, die im Versicherungsausweis AHV/IV mit ihrer Nummer eingetragen sind, verlangt werden oder irgend eine Ausgleichskasse kann beauftragt werden, für die versicherte Person sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen. Kontoauszüge sind kostenlos.
Jede versicherte Person kann einen Auszug aus dem Individuellen Konto verlangen. In der Regel, wird eine solche Bestellung, schriftlich an die aktuelle Ausgleichskasse seines jetzigen Arbeitgebers gemacht.
Als alternative Möglichkeit, ist das online Formular Auszug des individuellen Kontos zur Verfügung.
Wird die Richtigkeit der Eintragung nicht anerkannt, sind Sie gebeten innert 30 Tagen mit der betroffenen Kasse Kontakt aufzunehmen.
Mehr detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblätter 1.01, 1.04 und 1.05.