Anschluss
Es ist zwingend einem dieser Verbände beizutreten, um sich unserer Ausgleichskasse anschliessen zu können.
Anschluss an die Fédération des Entreprises Romandes-ValaisMitgliederkreis:
Mitgliederkreis:
Mitgliederkreis:
Natürliche Personen, Besitzer eines Planungsbüros, mit genügender beruflicher Ausbildung (gemäss beiliegenden Kriterien), mit beruflichem Sitz im Kanton Wallis oder juristische Personen, die im Handelsregister des Kanton Wallis eingeschrieben sind (z. B. Ingenieur, Architekt, Planungsbüro).
Eigenschaften eines Arbeitgebers
Als Arbeitgeber gilt, wer obligatorisch versicherten Personen Arbeitsentgelte, für geleistete Arbeit, während einer bestimmten oder unbestimmten Zeit, ausrichtet.
Damit Ihre Situation gegenüber der AHV festgelegt werden kann, bitten wir Sie uns, den nachfolgenden Beitrittsfragebogen zurückzusenden.