Neue Arbeitnehmer
Gemäss den Vorschriften der Alters- und Hilflosenversicherung müssen Arbeitgeber jedes Mal wenn die Lohnsumme während dem Jahre deutlich schwankt, die Ausgleichskassen informieren (mindestens 10 % Variation der Lohnsumme und höher als Fr. 20'000.-).
Per 1. Juli 2008 startet die AHV-IV-EO mit der Umstellung von den 11-stelligen auf die 13-stelligen AHV-Versichertennummern. Der Wechsel ist mit der Ausgabe von neuen AHV-Versicherungsausweisen verbunden. Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt und erscheint unter dieser Form:
Per 1. Juli 2008 startet die AHV-IV-EO mit der Umstellung von den 11-stelligen auf die 13-stelligen AHV-Versichertennummern. Der Wechsel ist mit der Ausgabe von neuen AHV-Versicherungsausweisen verbunden. Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt und erscheint unter dieser Form:
Jeder neue Angestellte muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden und zwar im Monat des Arbeitsbeginns. Neu muss dies ebenfalls für die Angestellten, mit einem alten Versicherungsausweis auf dem schon die Nummer 106.7 erscheint, durchgeführt werden.
Es ist ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr notwendig, den alten Versicherungsausweis (graue Karte) einzureichen. Aufgrund Ihrer Anmeldung wird der Arbeitnehmer eingeschrieben. Die Ausgleichskasse erstellt, wenn notwendig, den neuen Versicherungsausweis und zusätzlich den neu vorgesehenen AHV-Versicherungsnachweis in Briefform.
Falls Ihr/e neue/r Mitarbeiter/in nie im Besitze eines Versicherungsausweises war oder wenn Änderungen der Personalien (Name, Geschlecht, Nationalität) durchgeführt werden müssen, bitten wir Sie uns, wie bisher, das Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zuzustellen.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass diese Meldungen und Änderungen übers Portal connect.fer durchgeführt werden können.
Es ist ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr notwendig, den alten Versicherungsausweis (graue Karte) einzureichen. Aufgrund Ihrer Anmeldung wird der Arbeitnehmer eingeschrieben. Die Ausgleichskasse erstellt, wenn notwendig, den neuen Versicherungsausweis und zusätzlich den neu vorgesehenen AHV-Versicherungsnachweis in Briefform.
Falls Ihr/e neue/r Mitarbeiter/in nie im Besitze eines Versicherungsausweises war oder wenn Änderungen der Personalien (Name, Geschlecht, Nationalität) durchgeführt werden müssen, bitten wir Sie uns, wie bisher, das Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zuzustellen.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass diese Meldungen und Änderungen übers Portal connect.fer durchgeführt werden können.