Mutter/Vaterschaftsentschädigung
Mutterschaftsentschädigung, zusammengefasst
Seit 1. Juli 2015 haben alle erwerbstätigen Mütter Anrecht auf eine Mutterschaftsentschädigung in den ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes. Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Merkblatt Mutterschaftsentschädigung gibt Ihnen dazu genauere Auskünfte.
Vaterschaftsentschädigung, zusammengefasst
Ab 1. Januar 2021 haben erwerbstätige Väter Anrecht auf eine Vaterschaftsentschädigung von zwei Wochen (maximal 14 Taggelder) in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes. Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Merkblatt Vaterschaftsentschädigung gibt Ihnen dazu genauere Auskünfte.
Die dazugehörigen Anmeldungen finden Sie unter der Rubrik Formulare und Dokumente , tab Ausgleichskasse AHV-IV-EO oder über diesen Link.