Caisse interprofessionelle AVS de la
Fédération des Entreprises Romandes
FER VALAIS 106.7
 

Anschluss

Wenn Sie keine entlöhnte Tätigkeit ausüben und das gesetzliche AHV-Alter nicht erreicht haben, empfehlen wir Ihnen mit der AHV-Zweigstelle Ihrer Gemeinde oder direkt mit der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons Kontakt aufzunehmen, damit sie Ihre Situation gegenüber der AHV als nichterwerbstätige Person untersuchen kann.

Vorzeitig pensionierte Versicherte bleiben ab dem Kalenderjahr, in welchen Sie das 58. Altersjahr zurückgelegt haben, der bisherigen Verbandsausgleichskasse angeschlossen.

Nichterwerbstätige müssen jedoch keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von Fr. 1'006.- (neu ab 1. Januar 2021) doppelter Mindestbeitrag entrichtet.

Mehr detaillierte Informationen finden Sie im Merkblat 2.03.


Weiteres zum Thema
Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung
Online-Services
connect.fer
Wir bieten unseren angeschlossenen Mitgliedern weitere Dienstleistungen an, die auf unserem neuen Portal connect.fer zu finden sind.
Weitere Auskünfte finden Sie hier:
Mit dem nachfolgenden Link greifen Sie direkt auf das Portal connect.fer zu:
Detaillierte Informationen sind auch im nachfolgenden Dokument aufgeführt:
 

Unsere Adresse

FER VALAIS 106.7
Place de la Gare 2
Postfach 248
1951 Sion

Kommunikation

Tel: 027 327 20 90
Fax: 027 327 20 99

cc1067@fer-valais-avs.ch

Bürozeiten

08:30 bis 12:00
13:30 bis 17:00

Montag bis Freitag
Konzept, Design und Programmierung bei EMiloG