Ihr Versicherungsausweis
Per 1. Juli 2008 startet die AHV-IV-EO mit der Umstellung von den 11-stelligen auf die 13-stelligen AHV-Versichertennummern. Der Wechsel ist mit der Ausgabe von neuen AHV-Versicherungsausweisen verbunden. Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt und erscheint unter dieser Form:
Bei Namensänderung oder im Falle von fehlerhaften Angaben wird ein neuer Versicherungsausweis erstellt.
In diesem Falle muss uns ein Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zugestellt werden. Beiliegend eine Kopie eines Ausweises und die Original AHV-Karte. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, obliegt diese Aufgabe dem Arbeitgeber.
In diesem Falle muss uns ein Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zugestellt werden. Beiliegend eine Kopie eines Ausweises und die Original AHV-Karte. Für Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, obliegt diese Aufgabe dem Arbeitgeber.