Caisse interprofessionelle AVS de la
Fédération des Entreprises Romandes
FER VALAIS 106.7
 

Persönliche Beiträge

Alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten.

Personen, die im Sinne der AHV als selbständigerwerbend gelten, sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge.

Alle Erwerbstätigen müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs Beiträge entrichten

Die Beiträge werden aufgrund der Einkommen der definitiven Steuerveranlagung festgesetzt.

Mehr detaillierte Informationen bezüglich die persönliche Beiträge und übrige Sozialversicherungen finden Sie in den Merkblätter 2.02 (Beiträge), 6.05 und 6.06 (Sozialversicherungen).


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