Caisse interprofessionelle AVS de la
Fédération des Entreprises Romandes
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Reform AHV 21 tritt am 1.1.2024 in Kraft – Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat setzt die Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV setzt er ebenfalls auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024, steigt das Referenzalter der Frauen am 1. Januar 2025 erstmals um drei Monate. Als erste betroffen sind die Frauen des Jahrgangs 1961. Beim zweiten Schritt sind es die Frauen des Jahrgangs 1962; für sie beträgt das Referenzalter 64 Jahre und sechs Monate, für Jahrgang 1963 anschliessend 64 Jahre und neun Monate und ab Jahrgang 1964 schliesslich 65 Jahre. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenzalter 65. Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters gilt analog auch für die berufliche Vorsorge.


Weitere Informationen finden Sie hier.

EO - Informationen für Rekrutinnen und Rekruten

Um den vielen Anfragen der angehenden Rekrutinnen und Rekruten zu begegnen, hat sich das BSV entschlossen eine spezifische Webseite zu gestalten. Diese gibt Auskunft zum Anspruch und der Höhe der Entschädigung, Anmeldung, Auszahlung u.v.m., während der Rekrutenschule. Die aufgeschaltete Webseite ist unter nachfolgenden Link aufgeschaltet:

EO für Rekrutinnen und Rekruten (admin.ch)

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Wir bieten unseren angeschlossenen Mitgliedern weitere Dienstleistungen an, die auf unserem neuen Portal connect.fer zu finden sind.
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