Beitragspflicht - Homeoffice
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gilt derzeit die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens.
Da sich Telearbeit inzwischen europaweit etabliert hat, haben sich deshalb Die Mitglieder der EU-Verwaltungskommission für die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit darauf verständigt, diese flexible Anwendung der Unterstellungsregeln während einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.