Anschluss
Es ist zwingend einem dieser Verbände beizutreten, um sich unserer Ausgleichskasse anschliessen zu können.
Anschluss an die Fédération des Entreprises Romandes-ValaisMitgliederkreis:
Mitgliederkreis:
Mitgliederkreis:
Natürliche Personen, Besitzer eines Planungsbüros, mit genügender beruflicher Ausbildung (gemäss beiliegenden Kriterien), mit beruflichem Sitz im Kanton Wallis oder juristische Personen, die im Handelsregister des Kanton Wallis eingeschrieben sind (z. B. Ingenieur, Architekt, Planungsbüro).
Die Eigenschaften des Selbständigerwerbenden
Gemäss den Bestimmungen auf diesem Gebiet
Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gilt, wer in unabhängiger Stellung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko Arbeit leistet. Die zivilrechtlichen Verhältnisse sind nicht massgebend; abzustellen ist auf die wirtschaftlichen.
Merkmale für das Bestehen eines Unternehmerrisikos sind namentlich:
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erhebliche Investitionen
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Verlusttragung sowie Inkasso- und Delkredererisiko
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Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
Die Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens tragen so viele diverse Formen, dass für jeden einzelnen Fall entschieden werden muss, ob man sich in der Gegenwart einer unselbständigen oder einer selbständigen Tätigkeit befindet. Es müssen alle Umstände in Betracht genommen werden. Nur Ausgleichskassen können einen solchen Status festlegen.
Damit Ihre Situation gegenüber der AHV festgelegt werden kann, bitten wir Sie, uns den nachfolgenden Beitrittsfragebogen zurückzusenden.