Bestätigungen
Anschlussbestätigung
Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, wird eine Bestätigung ab dem Anschlussdatum ausgehändigt.
Diese ermöglicht Ihnen, Personen oder Unternehmen, die Ihnen Aufträge anvertrauen wollen, Ihren Status gegenüber der AHV zu rechtfertigen.
Falls Sie sich selbständig machen, erlaubt Sie es Ihnen normalerweise ebenfalls den Antrag auf Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung BVG einzureichen.
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Bestätigung für öffentliche Angebote oder für einen Eintrag in die staatlichen ständigen Listen
Diese Bestätigung wird Selbständige, die bei unserer Ausgleichskasse oder bei unseren Institutionen angeschlossen sind, ausgehändigt.
Für den Erhalt dieser Bestätigung müssen Sie unbedingt mit der Bezahlung der Sozialbeiträge à jour sein.
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