Tätigkeitsaufgabe
Im Falle einer Aufgabe der Tätigkeit, müssen Sie Ihre Ausgleichskasse benachrichtigen und das Abgabe- oder Verkaufsdatum Ihres Betriebes bekannt geben.
Danach wird eine Abrechnung für Tätigkeitsaufgabe erstellt. Ihre persönlichen Beiträge werden für das Abgabejahr, bis zum Erhalt der definitiven Steuermeldung, angepasst.
Wenn Sie keine Tätigkeit wiederaufnehmen und Sie das gesetzliche AHV-Alter noch nicht erreicht haben, müssen Sie mit der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons Kontakt aufnehmen. Diese untersucht Ihre Situation gegenüber der AHV als Person ohne entlöhnte Tätigkeit.
Wenn Sie einen Rentenvorbezug wünschen oder das gesetzliche AHV-Alter erreicht haben, können Sie unsere Seite AHV-Leistungen konsultieren.