Versicherungspläne
Die Kasse bietet drei Versicherungspläne
Plan 1:
berechnet sich aufgrund des Gesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Kommentar (ab 2019) | Betrag |
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Eintrittsschwelle | 21'510.00 |
Koordinationsabzug | 25'095.00 |
Maximaler Jahreslohn | 86'040.00 |
Maximaler Koordinationslohn | 60'945.00 |
Minimaler Koordinationslohn | 3'585.00 |
Alle Beträge in CHF
Plan 2:
berechnet sich wie Plan 1. Der nach oben begrenzte und versicherte Lohn entspricht jedoch sechsmal dem Betrag der einfachen AHV-Maximalrente, also Fr. 173'000.-.
Plan 3:
berechnet sich mit einem einheitlichen Beitragssatz, der auch auf die Löhne der unter 25-jährigen angewandt wird. Der versicherte Lohn wird auf den zehnfachen Jahresbeitrag der einfachen AHV-Maximalrente berechnet, also Fr. 287'000.-
Um eine Übersicht der verschiedenen Altersklassen und Prämiensätze zu erhalten können Sie die Seite 6 unserer Notiz konsultieren.