Beiträge und Leistungen CAFIA
Beiträge ab 2022
- Anteil des Arbeitgebers in % des massgebenden Lohnes: 2.52
- Anteil des Arbeitnehmers in % des massgebenden Lohnes: 0.30
- Also einen Gesamtbeitrag von: 2.82 %
Leistungen (Kantonale Walliser Familienzulagen)
(Betrag in Franken) |
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Geburts- oder Adoptionszulage Mehrlingsgeburten oder Mehrfachadoption mehrerer Kinder (per Kind) |
2'000 3'000 |
Kinderzulage bis zum erfüllten 16. Lebensjahr (1. und 2. Kind)* Kinderzulage bis zum erfüllten 16. Lebensjahr (ab 3. Kind)* |
275 375 |
Zulage für berufliche Ausbildung von 16 bis 25 Jahren(1. und 2. Kind)** Zulage für berufliche Ausbildung von 16 bis 25 Jahren (ab 3. Kind)** |
425 525 |
* Der Anspruch auf Zulagen dauert für Kinder, die infolge einer Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig sind, bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
** Der Betrag der Zulage für berufliche Ausbildung wird ebenfalls vor dem 16. Lebensjahr ausbezahlt, wenn das Kind einer Ausbildung nachgeht, die einer Lehre, einer Sekundarschule 2. Grades, wie z. B. eine Handelsschule, eine Schule mit Diplomgrad oder ein Kollegium mit Gymnasiummatura, entspricht.
Sobald mindestens drei Kinder im gleichen Haushalt im Wallis leben, ihre Ansprüche auf Familienzulagen gemäss der Walliser Gesetzgebung aber nicht dem gleichen Bezüger zugeordnet sind, können bei der Familienzulagenkasse, welche die Zulagen für das jüngste Kind auszahlt, Zusatzleistungen beantragt werden. Damit die Kassen in solchen Fällen entscheiden können, haben die Antragsteller entsprechende Belege am Ende jedes Kalenderjahres einzureichen, die namentlich beweisen, dass die Familie im gleichen Haushalt lebt.