Berechnung der Beiträge für Selbständigerwerbende
Der AHV/IV/EO- Beitragssatz beträgt 10.00 %. Für Jahreseinkommen zwischen Fr. 9'600.- und Fr. 57'400.- gelten reduzierte Beitragssätze. Bei einem Jahreseinkommen unter Fr. 9'600.- wird der Mindestbeitrag von jährlich Fr. 503.- berechnet.
Die folgende Berechnung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen und den seit 2022 gültigen Beitragssätzen.
Diese Berechnung ergibt nur eine allgemeine Übersicht über die Beiträge. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.